Die Baugebiete der Gemeinde Altenmünster
Die Gemeinde Altenmünster bietet eine Reihe von Bauplätzen. Aufgeteilt in die Ortsteile, finden sie Informationen zum jeweiligen Bauplatz. Gerne erteilt der Erste Bürgermeister Florian Mair oder der Geschäftsleiter Herr Heinz Weindl Auskunft, Tel.: 08295 9690-0.
Baugebiet „Am Kellerberg“ in Zusamzell
Vergabe der Baugrundstücke für Einzel- und Doppelhäuser
Der Gemeinderat hat am 11.07.2024 den Beginn des Vergabeverfahrens hinsichtlich der Baugrundstücke im Baugebiet „Am Kellerberg“ in Zusamzell beschlossen. Das Vergabeverfahren bezieht sich ausschließlich auf die im Parzellenplan gelisteten Parzellen mit den Nummern 1 bis 14. Das Vergabeverfahren gilt ausdrücklich nicht für die Parzellen, auf welchen Geschosswohnungsbau möglich ist (Parzellen MFH 1, MFH 2 und MFH 3). Für die Vergabe der Baugrundstücke gilt die Richtlinie der Gemeinde Altenmünster zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Baugebiet „Am Kellerberg“ in Zusamzell.
Die Bebauung richtet sich nach dem geltenden Bebauungsplan „Zusamzell – Am Kellerberg“, welcher unter folgendem Link eingesehen werden kann.
Interessenten haben die Möglichkeit, sich bis zum 13.09.2024 unter Nutzung eines einheitlichen Bewerbungsformulars (Bestandteil der Richtlinie) auf ein Baugrundstück zu bewerben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach dem 13.09.2024 eingehende Bewerbungen im Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Bewerbung ist unter Beifügung sämtlicher notwendiger Unterlagen/Nachweise an die Gemeinde Altenmünster, Rathausplatz 1, 86450 Altenmünster zu richten. Für etwaige Rückfragen steht die Kämmerin der Gemeinde Altenmünster, Frau Corinna Scheffold, per Email unter corinna.scheffold(@)altenmuenster.de oder telefonisch unter der Rufnummer 08295 969022 gerne zur Verfügung.
Baugebiet „Am Kellerberg“ in Zusamzell
Vergabe der Baugrundstücke für den Geschosswohnungsbau
Der Gemeinderat hat am 27.06.2024 die Vergabe der Baugrundstücke für den Geschosswohnungsbau im Baugebiet „Am Kellerberg“ in Zusamzell beschlossen. Angebote werden insgesamt drei Bauparzellen mit der Bezeichnung MFH 1, MFH 2 oder MFH 3.
Die Bebauung richtet sich nach den geltenden Bebauungsplänen „Zusamzell – Am Kellerberg“ sowie „Zusamzell – Am Kellerberg 1. Änderung“, welche unter folgendem Link eingesehen werden können.
Interessenten haben die Möglichkeit, sich bis zum 13.09.2024 um die Vergabe eines der Grundstücke zu bewerben. Der Bewerbung ist zwingend eine Projektskizze beizfügen, welche aus einer textlichen Beschreibung des Bauvorhabens sowie einer einfachen Planzeichnung (Ansichten mit Bemaßung) besteht.
Die Bewerbung ist unter Beifügung sämtlicher notwendiger Unterlagen/Nachweise an die Gemeinde Altenmünster, Rathausplatz 1, 86450 Altenmünster zu richten. Für etwaige Rückfragen steht der Erste Bürgermeister der Gemeinde Altenmünster, Herr Florian Mair, per Email unter florian.mair(@)altenmuenster.de oder telefonisch unter der Rufnummer 08295 96900 gerne zur Verfügung.
Kosteninformation zu Baugrundstücken für den Geschosswohnungsbau.pdf